AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen für den Hotelaufnahmevertrag (AGBH)

Hotel Garni Maria Aurora, Im Wasserwinkel 1a, 06484 Quedlinburg

I. Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle zwischen dem Gast und der GildeHotel GmbH, Hotel Garni Maria Aurora, Im Wasserwinkel 1a, 06484 Quedlinburg, Deutschland – nachfolgend „Hotel“ genannt – geschlossenen Verträge über die mietweise Überlassung von Hotelzimmern zu Zwecken der Beherbergung – nachfolgend „Hotelaufnahmevertrag“ genannt – die unter Anwesenden, über die Internetseiten des Hotels, telefonisch, schriftlich, per Telefax oder per Email zustande kommen, sowie für die damit in Zusammenhang stehenden weiteren Leistungen und Lieferungen des Hotels. Vorformulierte Bedingungen des Gastes, welche von den vorliegenden AGB abweichen, werden selbst bei Kenntnis nicht Vertragsbe-standteil, es sei denn, das Hotel stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu. Verbraucher ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können. Unternehmer ist eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss ei-nes Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selb-ständigen beruflichen Tätigkeit handelt. Die Vertragssprache ist Deutsch.

II. Vertragsschluss, Korrektur und Speicherung des Vertragstextes

Vertragspartner sind das Hotel und der Gast. In den Fällen der Anwesenheit beider Parteien zum Vertragsschluss und der telefonischen Buchung kommt der Vertrag zustande, indem das Hotel den Antrag des Gastes annimmt. Im Fall der telefonischen Buchung übermittelt das Hotel dem Gast eine Buchungsbestätigung per E-Mail. Alternativ kann der Gast das auf der Internetseite abrufbare Online-Buchungsformular nutzen. Die auf den Webseiten des Hotels dargestellte Auswahl an Leistungen stellt kein verbindliches Ver-tragsangebot des Hotels dar, sondern eine Aufforderung an den Gast, ein Angebot abzugeben. Durch das Ausfüllen und Absenden des Online-Buchungsformulars kommt noch kein Hotelaufnahmevertrag zwischen dem Gast und dem Hotel zustande. Der Gast gibt ein verbindliches Angebot zum Abschluss eines Hotelaufnahmever-trages ab, indem er nach Ausfüllen des Online-Buchungsformulars im letzten Buchungsschritt die Schaltfläche „zahlungspflichtig buchen“ betätigt. Der Gast kann während des gesamten Buchungsvorgangs über die „Zurück“-Funktion des Browser seine Eingaben korrigieren oder löschen. Der Hotelaufnahmevertrag kommt zustande, wenn dem Gast unmittelbar – spätestens jedoch innerhalb von zwei Werktagen – nach Absendung der Buchung eine Buchungsbestätigung per E-Mail übermittelt wird. Es besteht auch die Möglichkeit, Leistungen des Hotels per Brief, E-Mail, Telefax oder unter Nutzung des elektronischen Anfragenfor-mulars auf der Internetseite unverbindlich anzufragen. Das Hotel unterbreitet in diesem Fall ein verbindliches Angebot in Textform (z.B. per E-Mail), welches innerhalb von 5 Tagen – vorbehaltlich ei-ner abweichenden Frist im Angebot des Hotels – angenommen werden kann. Das Hotel bestätigt dem Vertragspartner den Ver-tragsschluss durch Zusendung einer Buchungsbestätigung per E-Mail. Diese AGB können auf der Website des Hotels in der jeweils gültige Fassung eingesehen werden. Die Buchungsbestätigung enthält den Vertragstext einschließlich der AGB. Der Vertragstext wird vom Hotel befristet gespeichert und ist nach der Buchung aus Sicherheitsgründen nicht mehr über das Internet abrufbar. Unberührt von Satz 2 bleiben abgaben- bzw. handelsrechtliche Vorschriften. Das Hotel weist den Gast darauf hin, dass die zum Abschluss des Hotelaufnahmevertrags erforderlichen Informationen (wie z.B. die Buchungsbestätigung) zum Teil automatisiert per E-Mail übermittelt werden und der Gast sicherstellen möge, dass der Empfang von E-Mails technisch sichergestellt ist und insbesondere nicht durch SPAM-Filter verhindert wird.

III. Leistungen

Das Hotel ist verpflichtet, die vom Gast gebuchten Zimmer bereitzuhalten und die vereinbarten Leistungen zu erbringen. Welche Leistungen vertraglich vereinbart sind, ergibt sich aus den Angaben in der Reservierungsbestätigung, die darauf Bezug nimmt. Der Gast ist verpflichtet, die für die Zimmerüberlassung und die für von ihm in Anspruch genommenen weiteren Leistungen vereinbarten bzw. geltenden Preise des Hotels zu zahlen. Dies gilt auch für vom Gast direkt oder über das Hotel beauftragte Leistungen, die durch Dritte erbracht und vom Hotel verauslagt werden. Wenn der Gast im Buchungsverlauf die Möglichkeit der Angabe von Sonderwünschen hat, so haben diese – vorbehaltlich einer abweichenden Vereinbarung mit dem Hotel – stets unverbindlichen Charakter.

IV. Preise, Zahlungsbedingungen

Alle Preise verstehen sich inklusive der jeweils gesetzlich gültigen Umsatzsteuer und sonstigen Preisbestandteile wie insbes. der Kulturförderabgabe (Bettensteuer). Öffentliche Abgaben wie z.B. Kurtaxen sind in den Preisen nicht enthalten. Diese sind vom Gast und dessen Mitreisenden zusätzlich vor Ort im Hotel nach den ortsüblichen Tarifen zu entrichten. Bei Änderung der gesetzlichen Umsatzsteuer oder der Neueinführung, Änderung oder Abschaffung lokaler Abgaben auf den Leis-tungsgegenstand nach Vertragsschluss werden die Preise entsprechend angepasst. Bei Verträgen mit Verbrauchern gilt dieses nur, wenn der Zeitraum zwischen Vertragsabschluss und Vertragserfüllung vier Monate überschreitet. Rechnungen des Hotels ohne Fälligkeitsdatum sind binnen 14 Tagen ab Zugang der Rechnung ohne Abzug zahlbar. Das Hotel kann die unverzügliche Zahlung fälliger Forderungen jederzeit vom Gast verlangen. Befindet sich der Gast mit der Begleichung einer Entgeltforderung in Verzug, ist das Hotel berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem jeweils geltenden Ba-siszinssatz geltend zu machen. Kommt ein Gast, der nicht Verbrau-cher ist, mit der Begleichung einer Entgeltforderung in Verzug, kann das Hotel Verzugszinsen in Höhe von neun Prozentpunkten über dem jeweils geltenden Basiszinssatz geltend machen und die Zahlung einer Pauschale in Höhe von 40,00 EURO verlangen. Die Pauschale ist auf einen geschuldeten Schadensersatz anzurechnen, soweit der Schaden in Kosten der Rechtsverfolgung begründet ist. Das Hotel ist berechtigt, bei Vertragsschluss vom Gast eine angemessene Vorauszahlung bis zu 25% der vereinbarten Vergütung oder Sicherheitsleistung in Form einer Kreditkartengarantie oder Anzahlung bis zu 25 % der vereinbarten Vergütung zu verlangen. Die konkrete Höhe der Vorauszahlung und die Zahlungstermine werden zwischen Hotel und Gast im Vertrag in Textform (z.B. E-Mail) vereinbart. Abweichend von Satz 1 ist die Sicherheitsleistung bei Buchung über das Online-Buchungsformular stets in Form einer Kreditkartengarantie abzugeben. Die gesetzlichen Bestimmungen für Pauschalreisen bleiben von den Regelungen in Satz 1 und 2 unberührt. Das Hotel ist berechtigt, auch nach Vertragsschluss bis zu Beginn des Aufenthaltes eine Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung im Sinne von Ziff. 4.3 oder eine Anhebung der im Vertrag vereinbarten Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung bis zur vollen vereinbarten Vergütung zu verlangen, wenn sich ein Gast im Zahlungsrückstand befindet oder der Vertragsumfang erweitert worden ist. Pauschalangebote, Sonderaktionen, Nachlässe oder andere Rabatte sind grundsätzlich nicht kombinierbar. Personengebundene Firmenpreise sind nicht auf Dritte übertragbar.

V. Rücktritt des Gastes (Abbestellung, Stornierung) oder Nicht-anreise (No Show)

Storniert der Gast den Hotelaufnahmevertrag oder erscheint er am Anreisetag nicht, so ist das Hotel berechtigt, das nicht in Anspruch genommene Zimmer anderweitig zu vergeben. Sofern zwischen dem Hotel und dem Gast ein Termin zum kostenfreien Rücktritt vom Vertrag in Textform vereinbart wurde, kann der Gast bis dahin vom Vertrag zurücktreten, ohne Zahlungs- oder Schadensersatzansprüche des Hotels auszulösen. Die Kostenfreiheit des Rücktrittsrechts des Gastes erlischt, wenn er nicht bis zum vereinbarten Termin sein Recht zum Rücktritt in Textform gegenüber dem Hotel ausübt. Ab diesem Zeitpunkt steht dem Gast nur noch ein Rücktrittsrecht nach den gesetzlichen Vorschriften zu. Ist ein Rücktrittsrecht nicht vereinbart oder bereits erloschen, besteht auch kein gesetzliches Rücktritts- oder Kündigungsrecht, und stimmt das Hotel einer Vertragsaufhebung nicht zu, so behält das Hotel den Anspruch auf die vereinbarte Vergütung trotz Nichtinanspruchnahme der Leistung durch den Gast. Für nicht in Anspruch genommene Zimmer, die das Hotel anderweitig vergeben konnte, rechnet das Hotel dem Gast die Einnahmen aus der anderweitigen Vermietung sowie die eingesparten Aufwendungen an. Wird das Zimmer nicht anderweitig vermietet, so hat das Hotel die Wahl, gegenüber dem Gast statt einer konkret berechneten Entschädigung eine Rücktrittspauschale geltend zu machen. Diese berechnet sich aus der vertraglich vereinbarten Vergütung abzüglich pauschalierter Aufwendungen. Der Gast ist in diesem Fall verpflichtet, folgende Pauschalen zu zahlen: bei Übernachtung mit oder ohne Frühstück sowie Pauschalarrangements mit Fremdleistungen: 90% des vertraglich vereinbarten Preises bei Halbpension: 70% des vertraglich vereinbarten Preises und bei Vollpension: 60% des vertraglich vereinbarten Preises. Dem Gast steht der Nachweis frei, dass der in Ziff. 5.3. und Ziff. 5.4. genannte Anspruch nicht oder nicht in der geltend gemachten Höhe entstanden ist. Auf den Abschluss einer Reiserücktrittskostenversicherung wird empfehlend hingewiesen.

VI. Rücktritt des Hotels

Das Hotel ist berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn eine nach Ziff. 4.3. bis 4.5. vereinbarte und fällige Leistung des Vertragspartners nach Verstreichen einer angemessenen Nachfrist und Auf-hebungsandrohung nicht erbracht wird. Das Hotel ist ferner berechtigt sich bei Vorliegen eines wichtigen Grundes vom Vertrag außerordentlich zu lösen, insbesondere wenn ein Verstoß gegen 7.2. dieser AGB vorliegt oder der Zweck bzw. Anlass der Veranstaltung gesetzeswidrig ist oder Zimmer absichtlich unter irreführender oder falscher Angabe wesentlicher Tatsachen in der Person des Gastes gebucht werden und dem Hotel durch dieses Verhalten ein materieller Schaden entstanden ist.

VII. Zimmerbereitstellung und -nutzung

Die zur Verfügung gestellten Zimmer sind ausschließlich für Beherbergungszwecke bestimmt. Die Unter- oder Weitervermietung der überlassenen Zimmer sowie deren Nutzung zu anderen als Beherbergungszwecken bedürfen der vorherigen Zustimmung (Einwilligung) des Hotels in Textform, wobei § 540 Absatz 1 Satz 2 BGB abbedungen wird, soweit der Gast nicht Verbraucher ist. Auf die Benutzung bestimmter Zimmer hat der Gast keinen Anspruch, es sei denn dies wurde zwischen den Vertragsparteien abweichend ausdrücklich vereinbart. Gebuchte Zimmer stehen dem Gast ab 15:00 Uhr zur Verfügung, sofern nicht etwas anderes vereinbart wurde. Der Gast hat keinen Anspruch auf eine frühere Bereitstellung. Am vereinbarten Abreisetag sind die Zimmer dem Hotel spätestens 11:00 Uhr geräumt zur Verfügung zu stellen, sofern nicht etwas anderes vereinbart wurde. Danach ist das Hotel berechtigt, aufgrund der verspäteten Räumung des Zimmers für dessen vertragsüberschreitende Nutzung bis 18:00 Uhr 50% des aktuellen Übernachtungspreises/Logispreises in Rechnung zu stellen, ab 18:00 Uhr 90%. Vertragliche Ansprüche des Gastes werden hierdurch nicht begründet. Dem Gast steht der Nachweis frei, dass der in Ziff. 7.5. genannte Anspruch nicht oder nicht in der geltend gemachten Höhe entstanden ist. Das Hotel ist ein Nichtraucher-Hotel, das Rauchen ist außerhalb der dafür vom Hotel ausgewiesenen Räume bzw. Plätze nicht gestattet.

VIII. Haftung

Die Haftung des Hotels richtet sich nach den gesetzlichen Vorschriften. Für eingebrachte Sachen des Gastes gelten die §§ 701 ff. BGB. Das Hotel empfiehlt, sofern vorhanden, die Nutzung des Hotel- oder Zimmersafes. Der Gast ist im Rahmen seiner gesetzlichen Schadensminderungspflicht gehalten, das ihm Zumutbare beizutragen, um Störungen zu beheben und einen möglichen Schaden gering zu halten, sowie alle Störungen bzw. Schäden dem Hotel unverzüglich mitzuteilen.

IX. Datenschutz

Der Datenschutz unterliegt den Regelungen des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) und Telemediengesetzes (TMG). Für die Vertragsabwicklung kann es zur Erhebung, Speicherung und Ver-arbeitung von personenbezogenen Daten des Gastes kommen. Personenbezogene Daten werden nur zur bestimmungsgemäßen Ausführung des Vertrags genutzt. Der Gast erklärt sich mit der Nutzung seiner personenbezogenen Daten für vorgenannte Zwecke einverstanden. Im Übrigen gelten die separaten Datenschutzbestimmungen.

X. Schlussbestimmungen und Gerichtsstand

Sämtliche Rechtsbeziehungen zwischen dem Gast und dem Hotel unterliegen ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Gegenüber Verbrauchern gilt Satz 1 nur insoweit, als das durch die Rechtswahl nicht der Schutz zwingender Rechtsvorschriften des Staates, in dem der Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, unterlaufen wird. Erfüllungs- und Zahlungsort sowie ausschließlicher Gerichtsstand – auch für Scheck- und Wechselstreitigkeiten – ist im kaufmännischen Verkehr Quedlinburg. Sofern ein Vertragspartner die Voraus-setzung des § 38 Absatz 2 ZPO erfüllt und keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, gilt als Gerichtsstand Quedlinburg. Sollten einzelne Bestimmungen ganz oder teilweise nicht rechtswirksam oder undurchführbar sein, oder sollten sie ihre Rechtswirksamkeit oder Durchführbarkeit später verlieren, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Anstelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmungen tritt die gesetzliche Regelung.

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